Jugend­arbeits­schutz­gesetz

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen du und dein Arbeitgeber ein spezielles Gesetz berücksichtigen ? das Jugend­arbeits­schutz­gesetz (JArbSchG). In diesem Gesetz ist nach Altersgruppen klar geregelt, wie viele Stunden du arbeiten darfst, welche Pausen einzuhalten sind und welche Tätigkeiten für dich verboten sind.

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